Für ausländische Unternehmen

Buchhaltung in Polen für ausländische Unternehmen

Sie gründen eine Gesellschaft oder Zweigniederlassung in Polen, brauchen eine Umsatzsteuerregistrierung, stellen Personal ein oder suchen ein Buchhaltungsbüro, das auf Englisch antwortet? Wir erledigen die polnischen Formalitäten und erklären sie verständlich.

Jedes Angebot erstellen wir individuell nach einer kostenlosen Beratung.

  • Gründung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung
  • Umsatzsteuer, EU-Umsatzsteuer und E-Rechnungen (KSeF)
  • Lohnabrechnung und Sozialversicherung (ZUS)
  • Zusammenarbeit auf Englisch oder Polnisch
+48 664 333 369

Zusammenarbeit auf Englisch oder Polnisch.

Unsere Unterstützung

Alles, was ein Unternehmen in Polen erledigen muss

Sie können uns den gesamten Start und die laufende Buchhaltung übergeben oder nur die Teile, die Sie brauchen.

Gesellschaft oder Zweigniederlassung

Beratung zur Rechtsform, Registrierungsunterlagen und Eintragung in das Landesgerichtsregister KRS, zusammen mit NIP und REGON.

Umsatzsteuer und EU-Umsatzsteuer

Registrierung für die polnische Umsatzsteuer und für innergemeinschaftliche Umsätze, danach monatliche JPK_V7-Dateien.

E-Rechnungen über KSeF

Wir prüfen, wie KSeF Ihr Unternehmen betrifft, und verbuchen die E-Rechnungen, die Sie ausstellen und empfangen.

Lohnabrechnung und ZUS

Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnung, Beiträge zur Sozialversicherung ZUS und Steuermeldungen für Ihr Personal in Polen.

Virtuelles Büro

Eine Sitzadresse in Bytom mit Annahme und Weiterleitung Ihrer Post, solange Sie kein eigenes Büro brauchen.

Laufende Buchhaltung

Monatliche Buchführung, CIT- und Umsatzsteuererklärungen sowie Jahresabschlüsse, mit Antworten auf Englisch.

Zusammenarbeit

So läuft die Zusammenarbeit

Jedes Angebot erstellen wir individuell nach einer kostenlosen Beratung.

  1. 1

    Kostenlose Beratung

    Telefonisch oder per E-Mail. Wir lernen Ihre Pläne kennen und zeigen die passenden Möglichkeiten für Ihr Unternehmen.

  2. 2

    Individuelles Angebot

    Kosten und Zeitrahmen für die Gründung und die laufende Buchhaltung legen wir in der Beratung für Ihren konkreten Fall fest.

  3. 3

    Registrierung und Einrichtung

    Wir bereiten die Formalitäten vor, melden das Unternehmen bei den Behörden an und vereinbaren, wie Belege und Rechnungen zu uns gelangen.

  4. 4

    Laufende Buchhaltung

    Sie senden Belege online und erhalten Informationen zu fälligen Steuern und Fristen. Reisen nach Polen sind dafür nicht nötig.

Fragen und Antworten

Was ausländische Unternehmen uns am häufigsten fragen

Welche Rechtsform eignet sich für ein ausländisches Unternehmen in Polen?

Die meisten ausländischen Unternehmen wählen zwischen zwei Möglichkeiten:

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, „sp. z o.o.“), vergleichbar mit der deutschen GmbH. Sie ist eine eigenständige polnische juristische Person, die Gesellschafter haften nicht für ihre Verbindlichkeiten, und das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN.
  • Eine Zweigniederlassung (oddział) Ihres ausländischen Unternehmens. Sie ist keine eigene juristische Person, wird aber in das Landesgerichtsregister (KRS) eingetragen und führt in Polen eigene Bücher. Zweigniederlassungen stehen Unternehmern aus der EU und dem EWR offen, anderen auf Grundlage der Gegenseitigkeit oder internationaler Abkommen.
  • Eine Repräsentanz (przedstawicielstwo) darf nur für das ausländische Unternehmen werben und es bekannt machen. Eine Geschäftstätigkeit ist ihr nicht erlaubt.

Welche Form passt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, der Haftung, den Steuern und Ihren Personalplänen ab. Die Möglichkeiten besprechen wir mit Ihnen in der Beratung.

Wie lange dauert der Start und was kostet er?

Das hängt von der Rechtsform ab, davon, ob Gründer und Geschäftsführer im Ausland leben, und davon, wie schnell die Unterlagen unterschrieben und bei Bedarf übersetzt werden können. Zeit und Kosten schätzen wir für Ihren konkreten Fall in der kostenlosen Beratung ein, bevor Sie sich zu etwas verpflichten.

Wird meine Gesellschaft in Polen steuerlich ansässig sein?

Eine Gesellschaft mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Polen ist in Polen steuerlich ansässig und zahlt dort Körperschaftsteuer (CIT) auf ihr weltweites Einkommen. Der reguläre CIT-Satz beträgt 19 %, für kleine Steuerpflichtige kann ein ermäßigter Satz von 9 % gelten. Manche Gesellschaften können zudem die Pauschalbesteuerung des Gesellschaftseinkommens wählen, bekannt als estnische CIT.

Bei einer Zweigniederlassung besteuert Polen den Gewinn, der ihr zuzurechnen ist, und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Ihrem Heimatland regelt, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Auch der Ort, von dem aus die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird, spielt eine Rolle. Wir sehen uns Ihre Struktur an und bestätigen die steuerlichen Folgen in der Beratung.

Müssen wir uns für die Umsatzsteuer und die EU-Umsatzsteuer registrieren?

In den meisten Fällen ja, wenn Sie in Polen steuerbare Waren oder Leistungen verkaufen. Die polnische Umsatzsteuer (VAT) wird beim Finanzamt (urząd skarbowy) registriert. Ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung in Polen registrieren sich bei einem zuständigen Finanzamt in Warschau. Für Umsätze mit Unternehmen in anderen EU-Staaten ist zusätzlich die Registrierung für innergemeinschaftliche Umsätze (VAT-UE) nötig, damit Ihre polnische Umsatzsteuernummer im EU-System VIES sichtbar ist.

Nach der Registrierung wird die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich in elektronischen JPK_V7-Dateien gemeldet. Der polnische Regelsteuersatz beträgt 23 %.

Was ist KSeF und betrifft es uns?

KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist das nationale E-Rechnungssystem Polens. In den Jahren 2026 und 2027 wird es schrittweise für Rechnungen zwischen Unternehmen in Polen verpflichtend: Rechnungen werden in einem strukturierten Format ausgestellt und über die staatliche Plattform versendet.

Ob Sie Rechnungen in KSeF ausstellen müssen, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Unternehmen eine feste Niederlassung in Polen hat. Wir prüfen das für Ihre Struktur, helfen Ihnen festzulegen, wer Rechnungen ausstellt und empfängt, und verbuchen die KSeF-Rechnungen.

Wie ist es mit ZUS und der Einstellung von Mitarbeitenden?

ZUS (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) ist die polnische Sozialversicherungsanstalt. Wenn Sie in Polen Personal beschäftigen, meldet sich die Gesellschaft als Beitragszahler an und zahlt jeden Monat Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie die von den Gehältern einbehaltenen Lohnsteuervorauszahlungen.

Ob für Geschäftsführer oder für in einem anderen EU-Staat versicherte Personen Beiträge anfallen, hängt von der Vertragsart und zum Beispiel von einer A1-Bescheinigung ab. Wir prüfen das im Einzelfall und übernehmen anschließend die Lohnabrechnung.

Brauchen wir ein Büro in Polen?

Eine in Polen registrierte Gesellschaft braucht eine Sitzadresse. Wenn Sie noch keine eigenen Räume haben, erhalten Sie mit unserem virtuellen Büro in Bytom eine Sitzadresse, und wir kümmern uns um Ihre eingehende Post. Die Bedingungen vereinbaren wir in der Beratung.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit aus der Ferne?

Für die laufende Buchhaltung müssen Sie nicht in Polen sein. Sie senden Belege elektronisch, haben jederzeit online Zugriff darauf, und wir melden uns telefonisch oder per E-Mail, wenn eine Entscheidung von Ihnen nötig ist. Vor jeder Frist wissen Sie, welche Steuern in welcher Höhe fällig sind.

In welcher Sprache arbeiten wir zusammen?

Die Zusammenarbeit erfolgt auf Englisch oder Polnisch. Diese Website gibt es auf Deutsch, damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können; die laufende Kommunikation führen wir auf Englisch oder Polnisch.

Nach polnischem Recht werden Bücher, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse auf Polnisch und in Złoty geführt. Die offiziellen Dokumente erstellen wir daher auf Polnisch und erklären sie Ihnen auf Englisch.

Was kostet die Buchhaltung für ein ausländisches Unternehmen?

Eine feste Preisliste für ausländische Unternehmen haben wir nicht. Das Angebot hängt von der Rechtsform, der Zahl der Belege, den Mitarbeitenden und dem Umsatzsteuerprofil ab. Wir erstellen es individuell nach einer kostenlosen Beratung.

Glossar

Polnische Begriffe kurz erklärt

Diese Abkürzungen begegnen Ihnen in polnischen Dokumenten und Schreiben der Behörden.

sp. z o.o.spółka z ograniczoną odpowiedzialnością
Polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die häufigste Form für ausländische Investoren.
KRSKrajowy Rejestr Sądowy
Landesgerichtsregister, in das Gesellschaften und Zweigniederlassungen eingetragen werden.
CEIDGCentralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej
Gewerberegister für Einzelunternehmer.
NIPNumer Identyfikacji Podatkowej
Polnische Steuernummer, die auch als Umsatzsteuernummer dient.
REGONRejestr Gospodarki Narodowej
Statistiknummer, die jedes Unternehmen erhält.
VAT-UErejestracja do transakcji wewnątrzwspólnotowych
Registrierung für innergemeinschaftliche Umsätze, sichtbar im System VIES.
JPK_V7Jednolity Plik Kontrolny
Elektronische Datei, die Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteueraufzeichnungen zusammenfasst.
KSeFKrajowy System e-Faktur
Nationales E-Rechnungssystem für strukturierte Rechnungen.
ZUSZakład Ubezpieczeń Społecznych
Sozialversicherungsanstalt, die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge einzieht.
USurząd skarbowy
Das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt.
CIT / PITpodatek dochodowy od osób prawnych / fizycznych
Körperschaftsteuer und Einkommensteuer.

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