Firmengründung in Polen
Wir begleiten Sie professionell bei der Gründung eines Technologieunternehmens. Wir helfen bei der Wahl der passenden Rechtsform, führen Sie durch die Registrierungsverfahren und beraten Sie bei der Organisation des Unternehmens, damit es vom ersten Tag an effizient und im Einklang mit polnischem Recht arbeiten kann.
- Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform
- Vollständige Vorbereitung der Registrierungsunterlagen
- Vertretung gegenüber den Behörden (CEIDG, KRS, Finanzamt und ZUS)
- Unterstützung bei erforderlichen Genehmigungen und Konzessionen
- Steuer- und Buchhaltungsberatung in der Startphase
- Hilfe bei der Organisation des Unternehmens (Verträge, interne Ordnungen, Abläufe)
Zusammenarbeit auf Englisch oder Polnisch.

Warum GETAX?
Datensicherheit
Hohe Sicherheitsstandards und volle DSGVO-Konformität.
Zeitersparnis
Automatisierte Abläufe und Online-Zugriff rund um die Uhr.
Reibungsloser Ablauf
Wir übernehmen die Formalitäten für Sie. Den Zeitplan für Ihre Rechtsform besprechen wir in der Beratung.
Internationale Geschäftstätigkeit
Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen, die auf ausländische Märkte ausgerichtet sind.
Umfang der Leistung
Unsere Leistung zur Firmengründung bietet umfassende Unterstützung in jeder Phase, von der ersten Beratung bis zum voll laufenden Geschäftsbetrieb.
Beratung zur Rechtsform
Analyse Ihrer Geschäftstätigkeit und Hilfe bei der Wahl der passenden Rechtsform: Einzelunternehmen (JDG, jednoosobowa działalność gospodarcza), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.), einfache Aktiengesellschaft (PSA) und weitere.
Vorbereitung der Unterlagen
Vollständige Vorbereitung aller Unterlagen, die für die Registrierung der gewählten Rechtsform erforderlich sind.
Registrierung
Eintragung in CEIDG (Register der Einzelunternehmer) oder KRS (Landesgerichtsregister für Gesellschaften), Beantragung von NIP (Steuernummer) und REGON (Statistiknummer) sowie Registrierung für die Umsatzsteuer.
Rechtliche Aspekte
Erstellung des Gesellschaftsvertrags, interner Ordnungen und weiterer rechtlicher Dokumente für den Start.
Organisation des Unternehmens
Hilfe bei der Organisation des Unternehmens, unter anderem bei Beschäftigung, Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Schutz des geistigen Eigentums.
Finanzierung
Beratung zur Finanzierung des Unternehmens, darunter Fördermittel, Darlehen und Förderprogramme für Start-ups.
Ablauf der Zusammenarbeit
Jedes Angebot erstellen wir individuell nach einer kostenlosen Beratung.
- 1
Erstberatung
Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre Geschäftspläne, den Tätigkeitsbereich, die geplante Eigentümerstruktur und weitere Faktoren, die die Wahl der Rechtsform beeinflussen.
- 2
Wahl der Rechtsform
Auf Grundlage dieser Analyse empfehlen wir die passende Rechtsform und erläutern ausführlich ihre steuerlichen und rechtlichen Folgen.
- 3
Vorbereitung der Unterlagen
Wir erstellen alle für die Registrierung nötigen Unterlagen, darunter den Gesellschaftsvertrag (falls erforderlich), die Registrierungsanträge und die Meldungen an die zuständigen Behörden.
- 4
Registrierung
Wir reichen die Unterlagen beim zuständigen Register (CEIDG oder KRS) ein und vertreten Sie im Registrierungsverfahren, indem wir fehlende Angaben ergänzen und Rückfragen der Behörden beantworten.
- 5
Weitere Meldungen
Nach der Eintragung übernehmen wir die Meldungen an ZUS und das Finanzamt, die Registrierung für die Umsatzsteuer und weitere Formalitäten, die sich aus Ihrer Tätigkeit ergeben.
- 6
Organisation des Unternehmens
Wir unterstützen Sie beim weiteren Aufbau: Wir erstellen die nötigen Ordnungen, Verträge und internen Richtlinien und beraten Sie zu einem effizienten Betrieb und Wachstum des Unternehmens.
Sie haben Fragen?
Welche Rechtsform eignet sich am besten für ein Technologieunternehmen?
Die Wahl der Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Umfang der Tätigkeit, der Zahl der Gesellschafter, den Investitionsplänen und dem Geschäftsmodell.
Für kleinere Vorhaben wird oft das Einzelunternehmen (JDG) gewählt, weil es einfach und günstig im Betrieb ist. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) eignet sich gut für größere Vorhaben mit mehreren Gesellschaftern. Die einfache Aktiengesellschaft (PSA) wurde speziell für Start-ups geschaffen und ist besonders vorteilhaft, wenn Sie Investoren gewinnen möchten.
In der Beratung analysieren wir Ihre Situation genau, um Ihnen die passende Lösung zu empfehlen.
Wie lange dauert die Registrierung?
Die Dauer hängt von der gewählten Rechtsform und vom Registrierungsweg ab, zum Beispiel online über CEIDG oder das System S24 für Gesellschaften oder im klassischen Verfahren beim KRS.
Beachten Sie, dass der gesamte Prozess einschließlich NIP, Umsatzsteuerregistrierung und ZUS-Meldungen länger dauern kann als die Eintragung selbst. Den genauen Zeitplan besprechen wir in der ersten Beratung.
Welche Unterlagen werden für die Registrierung einer Gesellschaft benötigt?
Benötigt werden unter anderem: der Gesellschaftsvertrag, Nachweise über das Nutzungsrecht an den Räumen des künftigen Sitzes, Erklärungen der Geschäftsführungsmitglieder, Ausweisdokumente der Gesellschafter und Organmitglieder, der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals sowie die Anträge auf NIP und REGON.
Bei Gesellschaften, die über das Online-System S24 registriert werden, ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein Vertrauensprofil (profil zaufany, das polnische E-Government-Login) erforderlich.
Eine genaue, auf Ihre Situation abgestimmte Liste erhalten Sie nach der Erstberatung.
Helfen Sie neu gegründeten Unternehmen bei der Finanzierung?
Ja, wir unterstützen neu gegründete Technologieunternehmen bei der Finanzierung. Wir helfen, die verfügbaren Möglichkeiten zu finden, etwa EU-Fördermittel, Förderprogramme für Start-ups, Business Angels und Venture-Capital-Fonds.
Außerdem erstellen wir die nötigen Unterlagen wie Businesspläne und Finanzprognosen und begleiten Sie im Antragsverfahren. Dank unserer Erfahrung in der IT-Branche stimmen wir die Finanzierungsstrategie auf Ihr Projekt ab.
Kann ich in Polen ein Unternehmen gründen, ohne vor Ort zu sein?
Ja, eine Gründung in Polen ist ohne persönliche Anwesenheit möglich, vor allem beim Einzelunternehmen und bei Gesellschaften, die über das System S24 registriert werden. In diesen Fällen lassen sich die meisten Formalitäten online erledigen. Bei manchen Rechtsformen können zusätzliche formale Schritte nötig sein, die wir in der Beratung mit Ihnen besprechen.
Wir wickeln die gesamte Registrierung aus der Ferne ab, einschließlich Vertretung gegenüber den Behörden, Vorbereitung aller Unterlagen und Online-Beratung. Zusätzlich helfen wir Ihnen bei einem virtuellen Büro, dessen Adresse als Sitz Ihres Unternehmens dienen kann.
Wie läuft die Gründung eines international ausgerichteten Unternehmens ab?
Die Gründung eines international ausgerichteten Unternehmens umfasst die üblichen Registrierungsschritte in Polen, ergänzt um weitere Elemente. Wir beraten zu einer für internationale Tätigkeit geeigneten Steuerstruktur, helfen bei der Registrierung in VIES (dem EU-System für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern) für den innergemeinschaftlichen Handel und beraten zum Schutz des geistigen Eigentums, zur Auslandsexpansion und zu internationalen Verträgen.
Dabei berücksichtigen wir auch die Besonderheiten internationaler Abrechnungen, die Umsatzsteuer in verschiedenen Ländern und die Möglichkeiten der Steueroptimierung bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
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