Unterstützung im Steuer- und Wirtschaftsrecht
Wir bieten spezialisierte Unterstützung im polnischen Steuer- und Wirtschaftsrecht, zugeschnitten auf IT-Unternehmen, die in Polen tätig sind. Unsere Leistungen umfassen ein breites Spektrum an Fragen nach polnischem und EU-Recht, vom Schutz des geistigen Eigentums über IT-Verträge und die Einhaltung der DSGVO bis zur laufenden Steuerberatung und Vertretung gegenüber den Behörden.
- Fachwissen zu geistigem Eigentum und IT-Recht in Polen
- Umfassende Unterstützung in rechtlichen Fragen, zugeschnitten auf die Technologiebranche
- Unterstützung bei der DSGVO (polnisch RODO) und der Datensicherheit
- Erstellung und Prüfung typischer Verträge der IT-Branche
- Beratung zu Urheberrecht und Softwarelizenzen
- Vertretung vor polnischen Finanzbehörden und Verwaltungsgerichten
Zusammenarbeit auf Englisch oder Polnisch.

Warum GETAX?
Datensicherheit
Hohe Sicherheitsstandards und volle DSGVO-Konformität.
Zeitersparnis
Automatisierte Abläufe und Online-Zugriff rund um die Uhr.
Schutz Ihres Unternehmens
Rechtssicherheit für Ihr IT-Geschäft in Polen
Rechtskonformität
Volle Übereinstimmung mit polnischen und EU-Vorschriften
Umfang der Leistung
Unsere Unterstützung im Steuer- und Wirtschaftsrecht deckt die rechtlichen Fragen ab, die für die IT-Branche typisch sind, und gibt Technologieunternehmen Sicherheit bei ihrer Tätigkeit in Polen.
Geistiges Eigentum
Schutz von Urheberrechten, Patenten, Marken und weiteren Rechten des geistigen Eigentums, die für Technologieunternehmen entscheidend sind.
IT-Verträge
Erstellung, Prüfung und Verhandlung typischer Verträge der IT-Branche (SLA, Lizenz-, Implementierungs-, B2B- und Geheimhaltungsverträge).
DSGVO und Datenschutz
Unterstützung bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, Erstellung der Dokumentation und DSGVO-Audits.
Steuerberatung
Laufende Beratung zum polnischen Steuerrecht, Auslegung der Vorschriften und Optimierung der Steuerlast Ihrer IT-Tätigkeit.
Urheberrecht
Beratung zu Urheberrechten an Software, Open-Source-Lizenzen und der Übertragung von Urheberrechten.
Vertretung
Vertretung vor polnischen Behörden und Gerichten sowie Unterstützung bei Streitigkeiten und Verhandlungen mit Geschäftspartnern.
Ablauf der Zusammenarbeit
Jedes Angebot erstellen wir individuell nach einer kostenlosen Beratung.
- 1
Bedarfsanalyse
Wir analysieren den rechtlichen und steuerlichen Bedarf Ihres Unternehmens im Detail und berücksichtigen dabei Ihr Geschäftsmodell, Ihre aktuellen Herausforderungen und Ihre Entwicklungspläne.
- 2
Risiken erkennen
Wir ermitteln mögliche rechtliche und steuerliche Risiken Ihrer Tätigkeit und achten dabei besonders auf Bereiche, die für die IT-Branche typisch sind.
- 3
Vorschlag zur Zusammenarbeit
Wir erstellen einen Vorschlag zur Zusammenarbeit, der auf den ermittelten Bedarf zugeschnitten ist und Umfang, Häufigkeit der Unterstützung, Abrechnungsmodell und zuständige Ansprechpartner umfasst.
- 4
Beginn der Zusammenarbeit
Sobald die Bedingungen vereinbart sind, halten wir die Zusammenarbeit vertraglich fest und erbringen unsere Leistungen im vereinbarten Umfang und nach dem vereinbarten Zeitplan.
- 5
Laufende Unterstützung
Wir unterstützen Sie laufend in rechtlichen und steuerlichen Fragen, reagieren auf neue Fragen und Herausforderungen und beraten Sie vorausschauend in den wichtigsten Bereichen.
- 6
Regelmäßige Überprüfung
Wir überprüfen regelmäßig Ihre rechtliche und steuerliche Situation und aktualisieren Dokumentation und Empfehlungen, wenn sich Vorschriften ändern oder Ihr Unternehmen wächst.
Sie haben Fragen?
Wie schützt ein Technologieunternehmen sein geistiges Eigentum?
Der Schutz des geistigen Eigentums in einem Technologieunternehmen sollte Folgendes umfassen: (1) die Absicherung der Urheberrechte an Software durch passende Verträge mit Mitarbeitenden und freien Mitarbeitern, (2) die Eintragung von Marken für Produkt- und Dienstleistungsnamen, (3) in begründeten Fällen Patentschutz für technische Lösungen, (4) Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) mit Partnern und Kunden, (5) interne Verfahren zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, (6) eine sorgfältige Verwaltung von Lizenzen, insbesondere beim Einsatz von Open-Source-Software.
Wichtig ist außerdem, die Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wenn das Unternehmen wächst und neue Produkte oder Leistungen einführt.
Welche Verträge sind für IT-Unternehmen entscheidend und worauf sollten Sie achten?
Für IT-Unternehmen sind vor allem diese Verträge entscheidend: (1) Arbeitsverträge und B2B-Verträge mit Entwicklern, die Urheberrechte und Vertraulichkeit regeln, (2) Service Level Agreements (SLA), die Umfang und Qualität der Leistungen festlegen, (3) Implementierungsverträge, die Umfang, Zeitplan und Abnahme eines Projekts genau bestimmen, (4) Lizenzverträge, die die Nutzung von Software regeln, (5) Wartungs- und Supportverträge, (6) Auftragsverarbeitungsverträge nach der DSGVO.
Beim Abschluss dieser Verträge sollten Sie besonders achten auf: eine genaue Beschreibung des Vertragsgegenstands, klare Definitionen, Haftung und Haftungsbeschränkungen, Verfahren für Änderungswünsche (Change Requests), Zahlungsbedingungen, Rechte des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit sowie Abnahme- und Reklamationsverfahren.
Was sind die wichtigsten Herausforderungen der DSGVO für Technologieunternehmen?
Technologieunternehmen stehen bei der DSGVO vor einer Reihe von Herausforderungen: (1) die richtige Einordnung als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, die bei Cloud-Diensten oder SaaS-Anwendungen komplex sein kann, (2) angemessene Sicherheitsmaßnahmen, darunter Pseudonymisierung und Verschlüsselung von Daten, (3) die Umsetzung von Privacy by Design und Privacy by Default bei neuen Produkten, (4) die Steuerung von Datenübermittlungen außerhalb des EWR, insbesondere nach dem Schrems-II-Urteil, (5) das Führen von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten und die Dokumentation der Einhaltung, (6) die korrekte Information der Nutzer über die Datenverarbeitung in Anwendungen und Websites, (7) die Verwaltung von Einwilligungen, insbesondere bei Cookies und ähnlichen Technologien.
Wichtig ist, die DSGVO nicht nur als Pflicht zu sehen, sondern auch als Mittel, das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.
Wie sichern Sie die Rechte am Code in Verträgen mit Entwicklern?
Die Rechte am Code sichern Sie in Verträgen mit Entwicklern durch: (1) eine eindeutige Übertragung der vermögensrechtlichen Urheberrechte auf das Unternehmen oder eine sehr weite Lizenz, die alle Nutzungsarten abdeckt, (2) eine genaue Festlegung des Umfangs der übertragenen Rechte, einschließlich des Rechts, den Code zu ändern und abgeleitete Werke zu schaffen, (3) die Verpflichtung des Entwicklers, seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht auszuüben, (4) Regelungen zum Quellcode und zum Zugang dazu, (5) eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, (6) bei B2B-Verträgen Wettbewerbsklauseln und ein Verbot, konkurrierende Software zu entwickeln.
Wichtig ist außerdem, dass der Vertrag die Besonderheiten des polnischen Urheberrechts für Computerprogramme berücksichtigt und mit dem nationalen Recht übereinstimmt. Bei internationaler Zusammenarbeit sollten Sie auf die Übereinstimmung mit dem für den Vertrag geltenden Recht achten.
Welche steuerlichen Fehler machen IT-Unternehmen am häufigsten?
Die häufigsten steuerlichen Fehler von IT-Unternehmen sind: (1) eine falsche umsatzsteuerliche Behandlung elektronischer Dienstleistungen, vor allem beim Verkauf ins Ausland, (2) Fehler bei der Einordnung von Ausgaben als F&E-Kosten für die Steuervergünstigung, (3) eine fehlerhafte Dokumentation für die IP Box, durch die der begünstigte Steuersatz von 5% nicht angewendet werden kann, (4) eine falsche Abrechnung von B2B-Verträgen mit Entwicklern, insbesondere wenn sie als verdeckte Beschäftigung eingestuft werden könnten, (5) fehlende Verrechnungspreisdokumentation für konzerninterne Geschäfte, (6) eine falsche Abrechnung typischer Zusatzleistungen der IT-Branche (zum Beispiel Aktienoptionen und Benefits).
Um diese Fehler zu vermeiden, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsabteilung und Buchhaltung entscheidend, ebenso wie regelmäßige steuerliche Überprüfungen, vor allem in Bereichen mit hohem Risiko.
Wie bereitet sich ein IT-Unternehmen auf eine Betriebsprüfung vor?
Die Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung sollte in einem IT-Unternehmen Folgendes umfassen: (1) eine interne steuerliche Überprüfung, vor allem in Bereichen mit hohem Risiko (Umsatzsteuer, CIT, F&E-Förderung, IP Box), (2) das Ordnen und Vervollständigen der Steuerunterlagen, darunter Rechnungen, Verträge und Verrechnungspreisdokumentation, (3) eine Überprüfung der angewandten Auslegung von Vorschriften und der steuerlichen Praxis, (4) die Prüfung der Unterlagen zu Steuervergünstigungen (F&E-Förderung, IP Box), (5) die Vorbereitung des Teams auf den Kontakt mit den Prüfern, einschließlich der Benennung und Schulung der zuständigen Personen, (6) eine Strategie für die Dauer der Prüfung, einschließlich der Verfahren für den Zugang zu Unterlagen und Informationen.
Es lohnt sich außerdem, vor und während der Prüfung fachliche Unterstützung im polnischen Steuerrecht in Anspruch zu nehmen, die bei Erläuterungen und Argumenten hilft, falls die Prüfer Einwände erheben.
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