Steuerleistungen

Steuerplanung

Wir bieten professionelle Beratung zur legalen Steueroptimierung, zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Technologieunternehmen. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerlast durch die nach polnischem Recht verfügbaren Vergünstigungen und Präferenzen zu senken, mit besonderem Blick auf Lösungen für die IT-Branche und für Forschung und Entwicklung (F&E).

  • Legale Senkung der Steuerlast Ihres Unternehmens
  • Nutzung der F&E-Förderung und der IP Box für Technologieunternehmen
  • Optimierte Steuerstruktur Ihres Unternehmens
  • Steuerplanung, die die Besonderheiten der IT-Branche berücksichtigt
  • Geringeres Steuerrisiko und bessere Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
  • Unterstützung beim Einholen verbindlicher Auskünfte

Zusammenarbeit auf Englisch oder Polnisch.

Steuerplanung

Warum GETAX?

Datensicherheit

Hohe Sicherheitsstandards und volle DSGVO-Konformität.

Zeitersparnis

Automatisierte Abläufe und Online-Zugriff rund um die Uhr.

Steuerersparnis

Legale Wege, die Steuerlast zu senken, auf Basis der in Polen verfügbaren Vergünstigungen

Steuerliche Sicherheit

Volle Rechtskonformität und geringeres Risiko bei Betriebsprüfungen

Was die Leistung umfasst

Umfang der Leistung

Unsere Steuerplanung umfasst eine umfassende Analyse der steuerlichen Situation Ihres Unternehmens und die Umsetzung individuell ausgewählter Lösungen, die Ihre Steuerlast senken.

Steuerliche Prüfung

Umfassende Analyse der steuerlichen Situation Ihres Unternehmens und Ermittlung von Bereichen, in denen eine Optimierung möglich ist.

F&E-Förderung

Unterstützung bei der Ermittlung von Tätigkeiten, die für die polnische Forschungs- und Entwicklungsförderung (ulga B+R) in Frage kommen, und Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation.

IP Box

Unterstützung bei der Anwendung des begünstigten Steuersatzes von 5% auf Einkünfte aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums.

Internationale Strukturierung

Optimierung grenzüberschreitender Tätigkeit unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Steuerdokumentation

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und weiterer vorgeschriebener Steuerdokumentation.

Steuerliche Absicherung

Einholen verbindlicher Auskünfte und Absicherungsgutachten, um das Steuerrisiko zu verringern.

So arbeiten wir

Ablauf der Zusammenarbeit

Jedes Angebot erstellen wir individuell nach einer kostenlosen Beratung.

  1. 1

    Erstanalyse

    Wir analysieren die steuerliche Situation Ihres Unternehmens im Detail und berücksichtigen dabei Ihr Geschäftsmodell, Ihre Organisationsstruktur, laufende Projekte und Ihre Entwicklungspläne.

  2. 2

    Möglichkeiten erkennen

    Auf Grundlage dieser Analyse ermitteln wir Bereiche, in denen eine Steueroptimierung möglich ist, mit besonderem Blick auf Lösungen für die IT-Branche wie die F&E-Förderung oder die IP Box.

  3. 3

    Strategie entwickeln

    Wir erarbeiten eine umfassende Strategie zur Steueroptimierung, die die individuelle Situation Ihres Unternehmens, das für Sie akzeptable Risiko und die Art Ihrer Tätigkeit berücksichtigt.

  4. 4

    Dokumentation und Absicherung

    Wir erstellen die nötige Steuerdokumentation und bei Bedarf Anträge auf verbindliche Auskünfte oder Absicherungsgutachten, die das Risiko verringern, dass die umgesetzten Lösungen von der Finanzverwaltung beanstandet werden.

  5. 5

    Umsetzung

    Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Lösungen, unterstützen Sie fachlich in jeder Phase und stimmen die Schritte mit Ihrer Buchhaltung und Ihrer Rechtsabteilung ab.

  6. 6

    Überwachung und Aktualisierung

    Wir prüfen regelmäßig, wie gut die umgesetzten Lösungen wirken, verfolgen Änderungen im Steuerrecht und passen die Strategie an, damit sie wirksam und rechtskonform bleibt.

Häufige Fragen

Sie haben Fragen?

Was ist die F&E-Förderung und welche Technologieunternehmen können sie nutzen?

Die polnische Forschungs- und Entwicklungsförderung (ulga badawczo-rozwojowa, kurz ulga B+R) erlaubt es, Kosten der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ein zweites Mal von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. In der Praxis bedeutet das: F&E-Ausgaben können zweimal abgezogen werden, einmal als Betriebsausgaben und ein weiteres Mal im Rahmen der F&E-Förderung.

Nutzen kann sie jedes Unternehmen, das F&E betreibt, unabhängig von Größe oder Rechtsform. In der IT-Branche gehören zu den begünstigten Kosten häufig die Gehälter der Entwickler, Material, Gutachten, Stellungnahmen und Beratungsleistungen sowie die Kosten für die Nutzung von Spezialgeräten.

Voraussetzung ist, dass die F&E-Arbeiten und die damit verbundenen Kosten ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Was ist die IP Box und welche Voraussetzungen gelten dafür?

Die IP Box ist eine polnische Steuervergünstigung, nach der Einkünfte aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums (IP) mit 5% statt mit dem regulären Satz der Körperschaftsteuer (CIT) oder Einkommensteuer (PIT) besteuert werden. In der IT-Branche betrifft das meist Einkünfte aus Urheberrechten an Software.

Für die IP Box müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: (1) ein qualifiziertes Recht des geistigen Eigentums, (2) eine F&E-Tätigkeit, die mit der Schaffung, Entwicklung oder Verbesserung dieses Rechts zusammenhängt, (3) die korrekte Abgrenzung der Einkünfte aus dem qualifizierten IP, (4) eine entsprechende buchhalterische Erfassung.

Für Technologieunternehmen kann die IP Box besonders vorteilhaft sein, vor allem in Kombination mit der F&E-Förderung, und den effektiven Steuersatz deutlich senken.

Welche legalen Methoden der Steuerplanung gibt es für international tätige IT-Unternehmen?

International tätigen IT-Unternehmen stehen mehrere legale Methoden der Steuerplanung offen. Dazu gehören unter anderem: (1) eine passende Strukturierung der Tätigkeit unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, (2) eine durchdachte Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums und des Standorts der F&E-Tätigkeit, (3) die Optimierung konzerninterner Finanzströme unter Einhaltung der Verrechnungspreisregeln, (4) die Nutzung steuerlicher Vergünstigungen in verschiedenen Ländern unter Vermeidung von Praktiken, die als aggressive Steuerplanung gelten, (5) eine Steuerplanung, die die Besteuerung digitaler Leistungen in verschiedenen Ländern berücksichtigt.

Entscheidend ist, dass alle Maßnahmen rechtskonform sind und sich ändernde internationale Regeln wie BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) und EU-Richtlinien berücksichtigen.

Wie schützen Sie sich davor, dass umgesetzte Lösungen beanstandet werden?

Um das Risiko zu verringern, dass umgesetzte Lösungen beanstandet werden, empfiehlt es sich: (1) eine verbindliche Auskunft (interpretacja indywidualna) einzuholen, die rechtlichen Schutz bietet, (2) bei komplexeren Strukturen ein Absicherungsgutachten (opinia zabezpieczająca) in Betracht zu ziehen, (3) eine ausführliche Dokumentation zu führen, die den wirtschaftlichen Zweck der Lösungen belegt, (4) Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend zu verfolgen, (5) die Lösungen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, (6) mit erfahrenen Steuerfachleuten zusammenzuarbeiten, die auf die IT-Branche spezialisiert sind.

Entscheidend ist, dass die Steuerplanung einen echten wirtschaftlichen Grund hat und nicht allein auf Steuervorteile abzielt, da sie sonst auf Grundlage der allgemeinen Missbrauchsklausel beanstandet werden kann.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die F&E-Förderung und die IP Box?

Für die F&E-Förderung benötigen Sie: (1) eine Aufstellung der durchgeführten F&E-Projekte, (2) eine Dokumentation, die Art und Innovationsgrad der Arbeiten beschreibt, (3) eine Aufstellung der begünstigten Kosten, (4) Belege dafür, dass diese Kosten angefallen sind.

Für die IP Box benötigen Sie: (1) eine Buchführung, die die Einkünfte aus dem qualifizierten IP gesondert ausweist, (2) eine Dokumentation, die die F&E-Arbeiten mit dem entstandenen IP verknüpft, (3) bei Software Nachweise über die Urheberrechte, (4) Aufzeichnungen, die die Erfüllung des sogenannten Nexus-Quotienten belegen, der das Verhältnis zwischen begünstigten Kosten und den Gesamtkosten der Schaffung des IP festlegt.

In beiden Fällen ist es außerdem ratsam, eine Dokumentation zu erstellen, die Art und Innovationsgrad der Arbeiten sowie ihren Bezug zur Geschäftstätigkeit erläutert.

Wie lange dauert die Umsetzung und wann zeigen sich die ersten Ergebnisse?

Die Dauer hängt von der Komplexität der Lösung und von den Besonderheiten Ihres Unternehmens ab. Einfachere Lösungen, etwa die Anwendung der F&E-Förderung auf bestehende Projekte, brauchen weniger Zeit als komplexere, vor allem internationale Strukturen. Den Zeitplan für Ihren Fall besprechen wir in der Beratung.

Die Ergebnisse zeigen sich meist im folgenden Steuerjahr, manche Lösungen (zum Beispiel Änderungen bei den laufenden Steuervorauszahlungen) können aber schon früher Vorteile bringen. Beachten Sie, dass die Finanzverwaltung für eine verbindliche Auskunft bis zu etwa drei Monate Zeit haben kann. Es lohnt sich, sie vor der eigentlichen Umsetzung einzuholen, um das Risiko zu verringern.

Steuerplanung ist eine langfristige Investition: Der volle Nutzen zeigt sich oft erst nach einem vollständigen Steuerjahr.

Bereit für eine professionelle Steuerplanung?

Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung. Wir sehen uns Ihre steuerliche Situation an und besprechen Umfang und individuelles Angebot mit Ihnen.